GERMAN CASTLE CON – COSPLAY WAFFENREGELN
Was wäre ein tapferer Ritter ohne sein Schwert, ein mächtiger Magier ohne seinen Zauberstab oder eine edle Burgdame ohne ihre aufwendig gestalteten Requisiten? Viele Cosplays leben von ihren liebevoll gestalteten Waffenimitationen und Ausrüstungsgegenständen.
Damit der Besuch der German Castle Con auf Schloss Burg für alle Gäste zu einem sicheren und unvergesslichen Erlebnis wird, bitten wir euch, die folgenden Regeln für Waffenimitationen und Requisiten zu beachten.
Alle Waffenimitationen werden vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes einem Waffencheck unterzogen.
GENERELL VERBOTENE WAFFEN / WAFFENIMITATIONEN
Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden:
Echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen)
Echte Munition
Echte Wurfwaffen (Wurfsterne, Wurfmesser, Wurfpfeile)
Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen etc.)
Schlagringe, Totschläger, Baseballschläger
Würgewaffen (z. B. Nunchakus)
Hieb- und Stichwaffen aus Metall mit scharfer oder stumpfer Spitze (Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
Stäbe und Rohre aus Metall, Holz, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen daraus (z. B. Holzstäbe, Lanzen oder Bambusschwerter)
Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
Reitgerten über 1 Meter Länge sowie Handpeitschen aller Art
Wer trotz des Verbots solche Gegenstände mit sich führt, kann – unabhängig von einer bestehenden Berechtigung – von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
ERLAUBTE WAFFENIMITATIONEN
Erlaubt sind unter anderem:
Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe und thermoplastischen Werkstoffen
Waffenimitate und Stäbe aus einer Kombination von Holz und Pappe, Kunststoff oder Weichplastik, sofern der Holzanteil nicht überwiegt
LARP-Waffen aus Schaumstoff oder Latex mit Stabilisierungskern
Bögen ohne funktionstüchtige Sehne
Pfeile ohne Spitzen
GESTALTUNGSREGELN
Bitte beachtet zusätzlich folgende Vorgaben:
Rüstungsteile aus Metall müssen sicher am Kostüm befestigt sein.
Metallketten müssen fest am Kostüm angebracht sein und dürfen nicht lose getragen werden.
Stachelarm- und Halsbänder dürfen nur stumpfe Stacheln mit einer maximalen Länge von 5 cm besitzen.
Kleidung, Rüstungsteile und Requisiten dürfen keine scharfen Ecken oder Kanten aufweisen.
WAFFENCHECK
Alle Waffenimitationen werden am Einlass kontrolliert. Gegenstände, die nicht den Sicherheitsvorgaben entsprechen, dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgenommen werden.
Sofern möglich, werden nicht zugelassene Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung verwahrt und können beim Verlassen des Geländes wieder abgeholt werden.
Die Entscheidung des Sicherheitspersonals vor Ort ist verbindlich.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Waffenregeln basieren auf den geltenden Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG), insbesondere § 1 Abs. 2 sowie § 42 WaffG über das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen.
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
Waffen sind:
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen
Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beeinträchtigen
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG führen.
Ausnahmen gelten ausschließlich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen, beispielsweise für Mitwirkende an Theateraufführungen oder vergleichbaren Darstellungen.
Wir danken euch für euer Verständnis und eure Unterstützung dabei, die German Castle Con auf Schloss Burg für alle Besucher zu einem sicheren und unvergesslichen Erlebnis zu machen.
